Kehren Sie von ihrem Urlaub in die Schweiz zurück und wissen nicht genau welche Einreisebestimmungen gerade gelten? Sind Sie noch nicht vollständig geimpft und können keine in den letzten 6 Monaten durchgemachte Covid-19-Erkrankung nachweisen? Dann müssen Sie in folgenden Fällen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72h) oder Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48h) vorweisen:
Beginnen wir bei ungeimpften Personen: Was ändert sich?
Alle, die weder geimpft noch genesen sind, müssen bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorweisen können.
Zugelassen sind dabei PCR- und Antigen-Tests. Nach sieben Tagen in der Schweiz müssen die Betroffenen einen weiteren Test machen lassen. Das Resultat muss der zuständigen kantonalen Stelle übermittelt werden.
Wer bezahlt dafür?
Die Tests müssen die Betroffenen selber bezahlen. Ausgenommen Personen mit gesundheitlichen Problemen.
Einreiseformular?
Alle Einreisenden – unabhängig vom Impfstatus – müssen die Passenger Locator Form (SwissPLF) ausfüllen.
Wo finde ich dieses Formular?
Auf dieser Website, denn es ist ein elektronisches Formular: https://swissplf.admin.ch/formular. Wer es ausgefüllt hat, erhält einen QR-Code per E-Mail zugestellt, der bei der Einreise vorgewiesen werden kann. Man kann das Formular auch ausdrucken und in Papierform vorweisen, die Vorlagen gibt es hier.
Was ist mit Kindern?
Für alle Kinder unter 16 Jahren entfällt die Testpflicht.
Welche Imfpstoffe werden anerkannt?
Pfizer-Biontech, Moderna und Johnson & Johnson.