Vom öffentlichen Schiffverkehr bis zum privaten Arbeitsplatz bleibt bei gewissen Reederei immer noch die Pflicht bestehen
MASKENPFLICHT – Heutzutage gibt es fast nirgendwo eine Maskenpflicht. Ein Umstand, der durch den Rückgang der Infektionen und die endemische Transformation von Covid begünstigt wird. Dennoch bleibt in manchen Situationen die persönliche Schutzausrüstung weiterhin Pflicht oder wird zumindest empfohlen. In Italien zb. bleibt bis zum 30. September die Pflicht zum Tragen von Ffp2-Masken in allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowohl im Nah- als auch im Überregionalverkehr bestehen. Die Liste umfasst Schiffe und Fähren, Züge, die im überregionalen Schienenpersonenverkehr eingesetzt werden (z. B. Intercity, Intercity Night und Alta Velocità), Busse für den Personentransport, Schultransportmittel für Grundschulen, Schüler der unteren und oberen Stufe.