Herbst 2021 Einreisebestimmungen – Reisewarnungen, Grenzschliessungen und Quarantäneregelungen machten das Reisen
vergangenen Herbst 2020 fast unmöglich. Heute, ein Jahr später sieht das Ganze doch schon anders aus. Aber es gilt sich noch immer über die Ein- und Ausreiseregelungen sowie andere Massnahmen zu informieren. Folglich eine Liste unserer meistbeliebten Fährendestinationen.
Sardinien, Sizilien und Inseln:
Hier wie in ganzen Italien setzt man auf den Grünen Pass, also den Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines negativen Tests. Gültig sind sowohl PCR- als auch Antigentests. Der Pass gewährt Zutritt zu Museen, Kinos, Sportstätten, Diskotheken und Restaurants sowie zu Fernverkehrszügen, Seilbahnen und Fähren. Kinder unter zwölf Jahren benötigen diesen nicht. Für alle Erwachsenen und Kinder ab sechs Jahren ist eine Online-Anmeldung durchzuführen. In allen geschlossenen Räumen Mund-Nasen-Schutzes Plicht. FÄHREN SARDINIEN BUCHEN.
Griechenland
Reisenden müssen ihre Daten auf dieses Online Format eingeben, um einen QR-Code zur Nachverfolgung zu erhalten. Dieser wird bei der Einreise von Fährgesellschaften beim Boarding kontrolliert. Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen ein negatives PCR- oder Antigentestergebnis vorzeigen. Dies gilt nicht für Kinder unter zwölf Jahren. Der Zugang zu Gastronomie-Innenräumen ist nur vollständig Geimpften oder Genesenen gestattet. Um Bahn, Busse und Fähren nutzen zu können, müssen Ungeimpfte einen gültigen negativen Rapid-Test vorweisen können. Empfehlenswert ist ausserdem der Download der „Covid Free GR“-App. FÄHREN GRIECHENLAND BUCHEN.
Albanien
a) Einen Impfpass besitzen, aus dem hervorgeht, dass das Datum der Impfung mindestens 2 Wochen vor dem Datum der Einreise nach Albanien zurückliegt.
b) Einreichen eines negativen PCR-Tests, der innerhalb von 72 Stunden durchgeführt wurde, oder eines Antigen-Schnelltests, der innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise nach Albanien durchgeführt wurde.
c) Über eine Genesungsbescheinigung verfügen, die die Genesung der SARS-VOC-2-Infektion bescheinigt, die spätestens sechs Monate vor der Einreise nach Albanien ausgestellt wurde.
Sie müssen unter anderem eine obligatorische Selbsterklärung online mitteilen (Passenger Locator Form) https://euplf.eu/it/eudplf-it/index.html.
FÄHREN ALBANIEN UND MONTENEGRO BUCHEN.
Kroatien
Bescheinigung einer Impfung, Genesungen oder eines negativen Test-Ergebnis. Auch hier gilt das Ergebnis eines PCR- (nicht älter als 72 Stunden) als auch Antigentests (nicht älter als 48 Stunden). Es empfiehlt sich, das Einreiseformular „Enter Croatia“ vor der Abreise auszufüllen. FÄHREN KROATIEN BUCHEN.
Spanien und Portugal
Zwar muss für die Einreise weiterhin ein digitales Einreiseformular ausgefüllt werden. Wer über zwölf Jahre alt und nicht vollständig geimpft oder von Corona genesen ist, muss einen negativen Test haben. Die Vorlage eines gültigen Covid-Zertifikats nur in der Nachtgastronomie Pflicht. FÄHREN SPANIEN BUCHEN.
Frankreich und Korsika
Setzt sowohl in Innen- als auch Aussenbereichen auf einen Impf-, Test-, oder Genesungsnachweis. FÄHREN FRANKREICH UND KORSIKA BUCHEN.
Grossbritannien
Pubs, Museen, Theater und im grössten Teil des Landes kein Nachweis mehr nötig. Strenge Regeln gelten jedoch bei der Einreise – die ab den Herbstferien vorerst ebenfalls ausgesetzt werden. Bis 22. Oktober müssen auch vollständig Geimpfte vorab einen PCR-Test buchen (mindestens 50 Pfund/58 Euro), der spätestens am zweiten Tag des Aufenthalts durchgeführt werden muss. Das Formular „passenger locator form“ muss weiterhin ausgefüllt werden. FÄHREN GROSSBRITANNIEN BUCHEN.
Tunis
Erleichterung der Einreisebedingungen für Einreisende aus dem Ausland:
– Aufhebung der obligatorischen PCR-Test ab dem 14. Tag nach der zweiten Impfung.
– Für Ungeimpfte: Verkürzung der Dauer der Zwangsunterbringung in einem Hotel auf 7 Tage unter Beibehaltung der Verpflichtung zur Vorlage einer negativen PCR (ab 12 Jahren).
– Egal ob geimpft oder nicht dieses online Formular ausfüllen https://app.e7mi.tn/language. FÄHREN TUNIS BUCHEN.
Marokko
Erleichterung der Einreisebedingungen für Einreisende aus dem Ausland:
– Aufhebung der obligatorischen PCR-Test ab dem 14. Tag nach der zweiten Impfung.
– Für Ungeimpfte: Verkürzung der Dauer der Zwangsunterbringung in einem Hotel auf 7 Tage unter Beibehaltung der Verpflichtung zur Vorlage einer negativen PCR (ab 12 Jahren).
– EU Formular ausfüllen https://app.euplf.eu/#/. FÄHREN MAROKKO BUCHEN.
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