Corona Virus Rückerstattung? Nicht Selbstverständlich. Die Grossen Fragen der Reisebranche
Kurzarbeit, Liquidität und die grosse Unsicherheit, wie es weitergehen wird. Diese Gedanken beherrschen transversal alle in der Reisebranche aktuell tätige Fachleute, Firmen, Arbeitnehmern und selbst auch Kunden. Des Weiteren kommt noch die zentrale Frage dazu, was gilt bei Annullationen? So klar wie manche Kunden denken „100% Rückerstattung“ ist es scheinbar doch nicht so selbstverständlich. Viele Juristen aus der Reisebranchen kommen zum Schluss, die Pandemie-Massnahmen seien kein Annullationsgrund, der zwingend zur vollen Rückerstattung des Reisepreises an die Kunden führen müsse und dies fundiert auf juristischen Grundlagen.
Die meisten Rederei, wie aus unserer vorigen Artikel vom 28/03/2020 zu entnehmen ist „Corona Virus – Massnahmen: Kostenlose Umbuchung oder Stornierung“, weisen immer wieder daraufhin, dass es Varianten gibt: Verschieben oder einen Gutschein akzeptieren. Was oft auch zu Irritationen führt, dass die Kunden die Bearbeitungskosten nicht zahlen wollen. Falsch. Da muss man auch hart bleiben und diese Haltung ablehnen. Für detaillierte juristischen Auslegungen dieser Problematik können Sie auf Artikel 10 Absatz 3 Bst. C PauRG zurückgreifen.
Trotzdem ist und bleibt die Corona-Krise für Reiseveranstalter tragisch, massive Verluste und kein neuer Umsatz sind für dieses Jahr zu erwarten. Wer kann in der Reisebranche dies stemmen? Das sind grosse Unternehmen und auch inhabergeführte Kleinstfirmen total am Limit. Die Krise trifft auch unsere Firma. Wir haben auch Kurzarbeit vorangemeldet. Einige Mitarbeiter kommen zur Arbeit, andere sind in Home-Office-Modus und andere bleiben zu Hause. Daher bitten wir alle unsere Kunden um Verständnis, falls es zu Verzögerungen insbesondere bei der HOTLINE oder bei der LIVE-CHAT kommt.
Artikel: Corona Virus Rückerstattung?
Zurück zu ferry-online.ch